Allgemeine Geschäftsbedingungen

K.A.P. Ingenieur- und Sachverständigenbüro, Kfz-Prüfstelle
( im folgenden Ingenieurbüro K.A.P. genannt )
alleinvertreten durch Dipl. Ing. Andreas Prömm
für frei vereinbarte Dienstleistungen, insbesondere Prüfungs-, Beratungs- und Gutachtertätigkeiten

1. Allgemeines
1.1. Die K.A.P. Akademie ist eine juristische Person des privaten Rechts.
Gegenstand des Unternehmens ist der Unterhalt und Betrieb der Akademie
die Aus-, Fort- und Weiterbildung  insbesondere auf den Gebieten der Fahrzeug- und
Maschinentechnik, technischen Überwachung, Fuhrpark- und Werkstattbetreuung,
Verkehrssicherheit sowie Unfallschadenbewertung, Wertermittlung und
Unfallanalyse, Arbeitssicherheit, Qualität und Umweltschutz.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen sowie die Vergütungsordnung der
K.A.P. Akademie bauen auf den ihr zugrundeliegenden gesetzlichen Bestimmungen auf. Weil
die Tätigkeit  der K.A.P. Akademie. somit nicht Gegenstand eines gewöhnlichen
Handelsgeschäftes ist, können abweichende Geschäftsbedingungen einzelner
Auftraggeber nicht anerkannt werden.
1.3. Nebenabreden, Zusagen und sonstige Erklärungen der Mitarbeiter  der
K.A.P. Akademie. sind nur dann bindend, wenn sie von  der
K.A.P. Akademie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abänderungen
dieser Klausel.

2. Durchführung des Auftrages
2.1. Die von  der K.A.P. Akademie angenommenen Aufträge werden durchgeführt
 und - soweit nicht entgegenstehende Abmachungen schriftlich vereinbart sind - in der bei  der
K.A.P. Akademie üblichen Handhabung. Keine Verantwortung wird
übernommen für die Richtigkeit der den Prüfungen zugrundeliegenden
Sicherheitsprogramme oder Sicherheitsvorschriften, sofern nicht ausdrücklich und
schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2.2. Der Umfang der Arbeiten  der K.A.P. Akademie. wird bei Erteilung des Auftrages
schriftlich festgelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung des
Auftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsumfanges, sind
diese vorab zusätzlich und schriftlich zu vereinbaren. Der Auftraggeber hat in diesem
Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ein Festhalten am Vertrag im
Hinblick auf die Änderungen ihm nicht mehr zugemutet werden kann. Der
Auftraggeber hat jedoch gemäß § 649 BGB die vereinbarte Vergütung oder mangels
Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu bezahlen.
2.3 Zwischen  der K.A.P. Akademie und den Kunden bestehende Beraterverträge mit
festen Pauschalen werden diese auch dann fällig, wenn die Beratung nicht vom Kunden
in Anspruch genommen wird.
Grund hierfür ist unter anderem, da diese Verträge in der Regel als Nachweis beim Gesetzgeber
und Versicherungen hinterlegt ist.

3. Fristen, Verzug, Unmöglichkeit
3.1. Die von  der K.A.P. Akademie angegebenen Auftragsfristen sind unverbindlich,
es sei denn, deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.2. Sofern  die K.A.P. Akademie eine verbindliche Auftragsfrist aus Gründen, die sie
zu vertreten hat, überschreitet und dadurch in Verzug gerät, ist der Auftraggeber
berechtigt, soweit er wegen des Verzuges einen Schaden erlitten hat, eine Verzugsentschädigung
für jede vollendete Woche von 1% aufgrund dieses Verzuges
rückständigen Auftragswertes bis zu insgesamt 25% des aufgrund dieses Verzuges
rückständigen Auftragswertes geltend zu machen. Für weitergehende
Schadenersatzansprüche gilt die Regelung in Nr.5.
3.3. Setzt der Auftraggeber  der K.A.P. Akademie. während deren Verzuges eine
angemessene Nachfrist und läßt  die K.A.P. Akademie. diese Frist aus von ihr zu
vertretenden Gründen verstreichen oder wird  der K.A.P. Akademie die Leistung
aus einem von ihr zu vertretenden Grund unmöglich, ist der Auftraggeber berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der in
Ziff. 3.2 bestimmten Ver-zugsentschädigung zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Gewährleistung, Haftung
4.1. Die Gewährleistung  der K.A.P. Akademie umfaßt nur die ihr gemäß Nr. 2.1
ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen. Eine Gewähr für die
Umsetzung des Gelernten, Begreifen des Lernstoffes und dergleichen, wird damit nicht
übernommen; insbesondere trägt  dieK.A.P. Akademie keine Verantwortung für
die Umsetzung und Ausübung des gelernten Inhaltes bzw. der Schulung, soweit diese
Fragen nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags sind.
Auch im letzteren Fall wird die Gewährleistungspflicht und die rechtliche
Verantwortung des Herstellers weder eingeschränkt noch übernommen.
4.2. Die Gewährleistungspflicht  der K.A.P. Akademie. ist beschränkt auf die
Nachbesserung eines Fehlers oder Mangels und bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung oder
Herbeiführung der Eigenschaft fehl, d.h. wird sie unmöglich oder dem Auftraggeber
unzumutbar oder von  der K.A.P. Akademie unberechtigt verweigert oder
ungebührlich verzögert, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt,
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen

Schulungstermine, welche in der Regel bereits vorab festgelegt sind, sind bindend und einmalig
hier kann keine Nachbesserung in Form von Nachschulungen und dergleichen erfolgen.
Die Teilnehmer erhalten in der Regel ein handout, welches dann für diejenigen, welche die
Schulung nicht besuchen konnten im Selbststudium verwendet werden kann
4.3. Eine Haftung für bestimmte Eigenschaften, insbesondere dafür, daß die Leistung für
die Zwecke des Auftraggebers geeignet ist, übernimmt  die K.A.P. Akademie nur,
wenn eine entsprechende Zusicherung der betreffenden Eigenschaft erfolgt ist. Eine
Haftung für Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung aufgrund
zugesicherter Eigenschaften ist ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht
gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte. Schadenersatz-Ansprüche des
Auftraggebers aus §§ 463,480 Abs. 2, 635 BGB wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften bleiben unberührt.
4.4. Beruht ein Fehler oder Mangel, der kein Fehler einer zugesicherten Eigenschaft
darstellt,auf einem von  der K.A.P. Akademie. zu vertretenden Umstand, so
haftet  die K.A.P. Akademie.für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden
Schaden nur bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung durch Verletzung nicht
vertragswesentlicher Pflichten nur je Auftrag bis zu einem Betrag von maximal
- 1.000 ,-- € für Personenschäden
- 1.000 ,-- € für Sachschäden
- 1.000 ,-- € für Vermögensschäden
4.5. Für Aufwendungsersatzansprüche gem. §§ 633 Abs. 2, Satz 2 i.V. m. § 476 a BGB
bleiben unberührt.
4.6. Die Haftungsbeschränkungen der Nummern 4.3 und 4.4 gelten auch im Hinblick auf
die persönliche Haftung der Mitarbeiter  der K.A.P. Akademie sowie weiterer von
ihr eingeschalteter Sachverständiger.

5. Ausschluß weitergehender Haftung und Ansprüche
5.1. Alle weiteren Ansprüche des Auftraggebers für unmittelbaren und mittelbaren
Schaden gleich aus welchem Rechtsgrund - insbesondere Ansprüche auf
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung
und auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Auftragsgegenstand selbst
entstanden sind, sind aus-geschlossen, soweit sie über die in Nr. 3.2, 3.3, 4.2 - 4.6
 der K.A.P. Akademie übernommenen Haftung und Gewährleistung
hinausgehen, es sei denn, es wird in den Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit zwingend gehaftet. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche
Haftung der Mitarbeiter  der K.A.P. Akademie sowie weiterer von ihr
eingeschalteter Sachverständiger.

6. Zahlungsbedingungen und Preise
6.1. Für die Berechnung der Leistungen gelten die Entgelte nach unserem jeweils
gültigen Leistungsverzeichnis, soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis oder
eine andere Bemessungsgrundlage vereinbart ist.
6.2. Kostenvorschüsse können verlangt werden und / oder Teilrechnungen entsprechend
den bereits erbrachten Leistungen können gestellt werden.
6.3. Die Entgelte sind sofort nach der Rechnungslegung, spätestens jedoch bis zu dem
auf der Rechnung ausgedruckten Termin zur Zahlung fällig, soweit keine
anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
6.4. Die Umsatzsteuer ( Mehrwertsteuer ) wird in der bis zur abschließenden
Durchführung des Auftrages jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu den
Entgelten erhoben und bei Rechnungslegung gesondert ausgewiesen.
6.5. Beanstandungen unserer Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlußfrist von 14
Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
7.1. Von schriftlichen Unterlagen, die  der K.A.P. Akademie. zur Einsicht überlassen
und die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, darf  der
K.A.P. Akademie. Abschriften zu seinen Akten nehmen.
7.2.  Die K.A.P. Akademie.behält sich die Urheberrechte an der von ihr erstellten
Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen, Untersuchungen, Handbüchern,
Schulungsunterlagen, Scripten, handouts, Präsentationen u.ä. vor.
7.3.  Die K.A.P. Akademie., ihre  Mitarbeiter und die von ihr eingeschalteten weiteren
Sachverständigen dürfen Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die bei der Ausübung
der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, nicht unbefugt offenbaren und verwerten.
7.4. Die  K.A.P. Akademie verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich für
eigene Zwecke. Dazu setzt sie auch automatische Datenverarbeitungsanlagen ein.
Zu Erfüllung der Daten-sicherheitsanforderungen der Anlage zu § 6 BDSG hat sie
technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der
Datenbestände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der
Verarbeitung beschäftigten Mitarbeiter sind auf das BDSG verpflichtet und gehalten,
sämtliche Datenschutzbestimmungen strikt einzuhalten.

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht
8.1. Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist
Nürtingen, soweit die Voraussetzungen gem. § 38 Zivilprozeßordnung vorliegen.
Dies gilt insbesondere für das Mahnwesen.
8.2. Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist
München, der Sitz des Auftragnehmers.
8.3. Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen
ausschließlich dem zwischen inländischen Vertragspartnern geltenden Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über der internationalen Warenverkauf ( CISG ) .

9. Geltungsbereich
9.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Kaufleuten i.S. v. § 24 AGBGesetz
sowie allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist.
9.2. Gehört der Auftraggeber nicht dem in Nr. 9.1 bezeichneten Personenkreis des § 24
AGBGesetz an, gelten diese Geschäftsbedingungen mit folgender Maßgabe:
- Die vom  der K.A.P. Akademie. angegebenen Auftragsfristen sind entgegen Nr. 3.1
verbindlich.
- Die Begrenzung der Schadenersatzansprüche in Nr. 3.2 gilt nicht bei vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen  der K.A.P. Akademie.
9.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall einer
Regelungslücke.

Stand: Mai 2018